NPAFD?
Der zweite Senat des Bundesverfassungsgerichtes hat am 17. Januar ein Urteil im Verbotsverfahren um die rechtsextreme NPD verkündet und das von den Bundesländern beantragte Verbot der Partei zurückgewiesen.
Zunächst einmal ist dazu zu sagen, dass es durchaus Sinn macht, die Hürden eines Parteiverbotes so hoch zu hängen, dass nur das höchste Gericht der Bundesrepublik darüber entscheiden darf und sich die Sache offenbar auch nicht so leicht macht. Genau das steht einer Demokratie zu, um es der Legislative nicht zu ermöglichen, sich „mal eben schnell“ unliebsame Opposition vom Hals zu schaffen.
Dennoch ist dieses Urteil aus meiner Sicht deutlich zu kritisieren, wenn man sich die Begründung anschaut. Senatspräsident Andreas Vosskuhle hat in der Urteilsbegründung deutlich gemacht, dass das Gericht die NPD für rassistisch, antisemitisch und verfassungsfeindlich hält, sie allerdings keine Bedeutung mehr hätte und deshalb ihr Vorhaben der Überwindung der demokratischen Ordnung nicht umsetzen könne. Zudem verwies er darauf, dass im Grundgesetz kein Gesinnungsverbot zugelassen werde. Dem kann man allerdings entgegenhalten, dass Faschismus nach wie vor keine Gesinnung und keine Meinung, sondern ein Verbrechen ist!
Ich finde es mehr als bedenklich, ein Nichtverbot damit zu begründen, dass der klar festgestellte Gegner der Verfassung derzeit „nicht stark genug“ ist, um genau das zu zerstören, was ihm jetzt gerade wieder den braunen Arsch gerettet hat – ein demokratischer Rechtsstaat. Vielleicht hätten die Verfassungsrichter sich vor dem einstimmigen Urteil nochmal daran erinnern sollen, dass die NPD am liebsten wieder solche Richter haben will, die vor einem sogenannten Volksgerichtshof keifend und brüllend politische Gegner niedermachen und demütigen, um sie dann hinterher zum Tode zu verurteilen.
Genau das beinhaltet auch die vom Verfassungsgericht festgestellte Wesensverwandtschaft der NPD mit der NSDAP. Zudem bleibt die Frage als fader Beigeschmack bestehen, ab welcher Stärke (oder Mitgliederzahl?) denn ein Verfassungsfeind nun als gefährlich genug zu betrachten ist, um ihn zu verbieten? Hier wird die Schwäche dieses Urteils meiner Meinung nach mehr als deutlich.
Selbstverständlich verhindert man mit einem Parteiverbot kein extremes Gedankengut und vielleicht würde sich der rechte Haufen mit neuem Namen neu gründen oder aber in den anderen rechtsextremen Parteien aufgehen. Doch hier geht es zunächst einmal darum, der festgestellten Verfassungsfeindlichkeit und ihren Akteuren die Struktur – nämlich die Parteistruktur zu nehmen. Vor allem die jährlichen Zahlungen aus der Parteienfinanzierung, die sich aus Steuergeldern speisen und dann von der NPD genutzt wird, um ihre menschenverachtende Ideologie auf Plakaten und anderen Medien kundzutun. Politiker anderer Parteien diskutieren nun über eine Reform der Parteienfinanzierung und es ist fraglich, ob sich das so leicht umsetzen lässt. Mit einem Verbot der NPD wäre zumindest dieser Spuk zunächst zu Ende gewesen.
Außerdem hätte auch die Neugründung der NPD unter anderem Namen mit der selben Ausrichtung ebenfalls wieder verfassungsrechtlich überprüft werden können – und zwar immer und immer wieder mit der gleichen stoischen Kontinuität, mit der solche Organisationen und ihre Mitglieder versuchen, sich und ihren Hass zu etablieren. Jetzt wird sich nach zwei gescheiterten Versuchen sicher niemand mehr so schnell finden, der ein Verbot der NPD fordert und die Rechtsextremen lassen sich als Sieger über das verhasste System feiern. Möglicherweise wird die NPD dadurch sogar wieder interessanter für die Szene.
Ich befürchte, dass das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ein Aufbruchssignal nicht nur für die NPD, sondern auch für andere Rechtsextreme – und dazu zähle ich ausdrücklich auch große Teile der AfD (deshalb die Überschrift) sein wird. Wer die Rede des notorischen Hassdummschwätzers Björn Höcke in Dresden verfolgt hat, bei der er das Mahnmal gegen den Holocaust in Berlin als „Denkmal der Schande“ bezeichnete, der wird spätestens an der Stelle nicht mehr leugnen können, wohin die AfD sich entwickelt. Auch ihre vermeintlich weniger extremen Führungsköpfe wie die schießwütige Beatrix von Storch und Deutschlands unbeliebtester Nachbar Alexander Gauland sind von vielen ihrer Aussagen her nicht weniger als verfassungsfeindlich zu betrachten.
Letztlich kann man den Richtern des Verfassungsgerichtes keinen Vorwurf machen, denn sie sind (hoffentlich) unabhängig und legen nach bestem Wissen und Gewissen das Gesetz aus, auch wenn man das Urteil kritisiert. Bleibt also nur der Weg für alle Demokraten offen, sich weiterhin politisch mit der NPD und ihren Brüdern und Schwestern im (Un)-Geiste auseinanderzusetzen und zu hoffen, dass sie nicht so stark werden, dass es irgendwann zu spät ist, sie zu verbieten. Aber das liegt ja im Grunde in unser aller Hände.
Zunächst einmal ist dazu zu sagen, dass es durchaus Sinn macht, die Hürden eines Parteiverbotes so hoch zu hängen, dass nur das höchste Gericht der Bundesrepublik darüber entscheiden darf und sich die Sache offenbar auch nicht so leicht macht. Genau das steht einer Demokratie zu, um es der Legislative nicht zu ermöglichen, sich „mal eben schnell“ unliebsame Opposition vom Hals zu schaffen.
Dennoch ist dieses Urteil aus meiner Sicht deutlich zu kritisieren, wenn man sich die Begründung anschaut. Senatspräsident Andreas Vosskuhle hat in der Urteilsbegründung deutlich gemacht, dass das Gericht die NPD für rassistisch, antisemitisch und verfassungsfeindlich hält, sie allerdings keine Bedeutung mehr hätte und deshalb ihr Vorhaben der Überwindung der demokratischen Ordnung nicht umsetzen könne. Zudem verwies er darauf, dass im Grundgesetz kein Gesinnungsverbot zugelassen werde. Dem kann man allerdings entgegenhalten, dass Faschismus nach wie vor keine Gesinnung und keine Meinung, sondern ein Verbrechen ist!
Ich finde es mehr als bedenklich, ein Nichtverbot damit zu begründen, dass der klar festgestellte Gegner der Verfassung derzeit „nicht stark genug“ ist, um genau das zu zerstören, was ihm jetzt gerade wieder den braunen Arsch gerettet hat – ein demokratischer Rechtsstaat. Vielleicht hätten die Verfassungsrichter sich vor dem einstimmigen Urteil nochmal daran erinnern sollen, dass die NPD am liebsten wieder solche Richter haben will, die vor einem sogenannten Volksgerichtshof keifend und brüllend politische Gegner niedermachen und demütigen, um sie dann hinterher zum Tode zu verurteilen.
Genau das beinhaltet auch die vom Verfassungsgericht festgestellte Wesensverwandtschaft der NPD mit der NSDAP. Zudem bleibt die Frage als fader Beigeschmack bestehen, ab welcher Stärke (oder Mitgliederzahl?) denn ein Verfassungsfeind nun als gefährlich genug zu betrachten ist, um ihn zu verbieten? Hier wird die Schwäche dieses Urteils meiner Meinung nach mehr als deutlich.
Selbstverständlich verhindert man mit einem Parteiverbot kein extremes Gedankengut und vielleicht würde sich der rechte Haufen mit neuem Namen neu gründen oder aber in den anderen rechtsextremen Parteien aufgehen. Doch hier geht es zunächst einmal darum, der festgestellten Verfassungsfeindlichkeit und ihren Akteuren die Struktur – nämlich die Parteistruktur zu nehmen. Vor allem die jährlichen Zahlungen aus der Parteienfinanzierung, die sich aus Steuergeldern speisen und dann von der NPD genutzt wird, um ihre menschenverachtende Ideologie auf Plakaten und anderen Medien kundzutun. Politiker anderer Parteien diskutieren nun über eine Reform der Parteienfinanzierung und es ist fraglich, ob sich das so leicht umsetzen lässt. Mit einem Verbot der NPD wäre zumindest dieser Spuk zunächst zu Ende gewesen.
Außerdem hätte auch die Neugründung der NPD unter anderem Namen mit der selben Ausrichtung ebenfalls wieder verfassungsrechtlich überprüft werden können – und zwar immer und immer wieder mit der gleichen stoischen Kontinuität, mit der solche Organisationen und ihre Mitglieder versuchen, sich und ihren Hass zu etablieren. Jetzt wird sich nach zwei gescheiterten Versuchen sicher niemand mehr so schnell finden, der ein Verbot der NPD fordert und die Rechtsextremen lassen sich als Sieger über das verhasste System feiern. Möglicherweise wird die NPD dadurch sogar wieder interessanter für die Szene.
Ich befürchte, dass das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ein Aufbruchssignal nicht nur für die NPD, sondern auch für andere Rechtsextreme – und dazu zähle ich ausdrücklich auch große Teile der AfD (deshalb die Überschrift) sein wird. Wer die Rede des notorischen Hassdummschwätzers Björn Höcke in Dresden verfolgt hat, bei der er das Mahnmal gegen den Holocaust in Berlin als „Denkmal der Schande“ bezeichnete, der wird spätestens an der Stelle nicht mehr leugnen können, wohin die AfD sich entwickelt. Auch ihre vermeintlich weniger extremen Führungsköpfe wie die schießwütige Beatrix von Storch und Deutschlands unbeliebtester Nachbar Alexander Gauland sind von vielen ihrer Aussagen her nicht weniger als verfassungsfeindlich zu betrachten.
Letztlich kann man den Richtern des Verfassungsgerichtes keinen Vorwurf machen, denn sie sind (hoffentlich) unabhängig und legen nach bestem Wissen und Gewissen das Gesetz aus, auch wenn man das Urteil kritisiert. Bleibt also nur der Weg für alle Demokraten offen, sich weiterhin politisch mit der NPD und ihren Brüdern und Schwestern im (Un)-Geiste auseinanderzusetzen und zu hoffen, dass sie nicht so stark werden, dass es irgendwann zu spät ist, sie zu verbieten. Aber das liegt ja im Grunde in unser aller Hände.
Kommentare
Kommentar veröffentlichen