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Trump Station?

Israel hat vor, einen Bahnhof in der Altstadt von Jerusalem nach Donald Trump zu benennen, wie man heute in den Medien lesen konnte. Die neue Haltestelle soll die Züge unterirdisch bis zur sogenannten Klagemauer führen. Als Grund für die Benennung dieses geplanten Bahnhofes sei der „Mut Trumps, Jerusalem als Hauptstadt Israels anzuerkennen“, wie es aus israelischen Regierungskreisen heißt. Dazu ist anzumerken, dass dieses Bauvorhaben perfekt zum amerikanischen Präsidenten passt. Unterirdisch und Trump sind zwei Attribute, die ich sofort im Zusammenhang sehe und auch die Tatsache, dass die Haltestelle genau an einer Mauer endet, kommt dem Mann mit dem blondierten Waschbärfell auf dem Kopf sicher entgegen. Israels Regierung unter Ministerpräsident Benjamin Netanjahu hat damit übrigens wieder mal das Feingefühl einer Dampfwalze bewiesen, befindet sich die Altstadt doch im hauptsächlich von Palästinensern bewohnten Ostteil Jerusalems, bei denen die Wahl des Namenspatrons für den neuen Ba...

Ihre Methoden ...

Im Hinblick auf die immer schlechter werdenden deutsch-türkischen Beziehungen und den aktuell schrillen Tönen ist es wohl angebracht, sich mal ein paar Gedanken über diese Entwicklung zu machen. Ich richte mich mit diesem Text u.a. an viele meiner türkischstämmigen Kolleginnen und Kollegen, Bekannten und Freunde, sofern sie vorhaben, Präsident Erdogan in seinem Bestreben, eine Präsidialregierung in der Türkei zu errichten, zu unterstützen. Aus meiner Sicht ist ein derartiges Vorhaben auf keinen Fall gutzuheißen. Wer mit dermaßen ruppigen Mitteln versucht, seine Macht zu stärken und vor allem alles dafür tut, dass diese Macht künftig nicht mehr kontrolliert wird, der verlässt den Boden der Demokratie – auch wenn er das ständig anderen vorwirft. Die Nebelkerzen, die Erdogan derzeit in Richtung deutsche Regierung schmeißt, weisen ebenfalls darauf hin. Er vergleicht die Politik der Bundesregierung mit derjenigen der Nazis und handelt damit geschichtsvergessen, weil er die unvergleichbare...

NPAFD?

Der zweite Senat des Bundesverfassungsgerichtes hat am 17. Januar ein Urteil im Verbotsverfahren um die rechtsextreme NPD verkündet und das von den Bundesländern beantragte Verbot der Partei zurückgewiesen. Zunächst einmal ist dazu zu sagen, dass es durchaus Sinn macht, die Hürden eines Parteiverbotes so hoch zu hängen, dass nur das höchste Gericht der Bundesrepublik darüber entscheiden darf und sich die Sache offenbar auch nicht so leicht macht. Genau das steht einer Demokratie zu, um es der Legislative nicht zu ermöglichen, sich „mal eben schnell“ unliebsame Opposition vom Hals zu schaffen. Dennoch ist dieses Urteil aus meiner Sicht deutlich zu kritisieren, wenn man sich die Begründung anschaut. Senatspräsident Andreas Vosskuhle hat in der Urteilsbegründung deutlich gemacht, dass das Gericht die NPD für rassistisch, antisemitisch und verfassungsfeindlich hält, sie allerdings keine Bedeutung mehr hätte und deshalb ihr Vorhaben der Überwindung der demokratischen Ordnung nicht umset...