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NPAFD?

Der zweite Senat des Bundesverfassungsgerichtes hat am 17. Januar ein Urteil im Verbotsverfahren um die rechtsextreme NPD verkündet und das von den Bundesländern beantragte Verbot der Partei zurückgewiesen. Zunächst einmal ist dazu zu sagen, dass es durchaus Sinn macht, die Hürden eines Parteiverbotes so hoch zu hängen, dass nur das höchste Gericht der Bundesrepublik darüber entscheiden darf und sich die Sache offenbar auch nicht so leicht macht. Genau das steht einer Demokratie zu, um es der Legislative nicht zu ermöglichen, sich „mal eben schnell“ unliebsame Opposition vom Hals zu schaffen. Dennoch ist dieses Urteil aus meiner Sicht deutlich zu kritisieren, wenn man sich die Begründung anschaut. Senatspräsident Andreas Vosskuhle hat in der Urteilsbegründung deutlich gemacht, dass das Gericht die NPD für rassistisch, antisemitisch und verfassungsfeindlich hält, sie allerdings keine Bedeutung mehr hätte und deshalb ihr Vorhaben der Überwindung der demokratischen Ordnung nicht umset...